Neue EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED)
Alle neu installierten Zähler müssen fernablesbar sein.
Zukünftig gelten in Europa neue Regeln in Bezug auf die Energieeffizienz: Am 25. Dezember 2018 ist die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (European Energy Directive, kurz EED) in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zum 25. Oktober 2020 Zeit, die Vorgaben der EED in nationales Recht umzusetzen. Das Hauptziel der neuen EU-Vorgaben ist es zusätzliche Energie-Einsparpotenziale zu nutzen, um den europaweiten Energieverbrauch weiter zu senken.
Was Sie als Vermieter beachten müssen:
Ab dem 25.Oktober 2020:
Alle neu installierten Zähler müssen fernablesbar sein. Bei allen fernablesbaren Zählern können die Bewohner vierteljährliche Verbrauchsinformationen anfordern.
Ab dem 01. Januar 2022:
Bei fernablesbaren Zählern müssen Verbrauchsinformationen in der Heizperiode nicht mehr nur vierteljährlch, sondern mindestens monatlich bereitgestellt werden.
Bis zum 01. Januar 2027:
Alle Zähler müssen mit fernablesung nachgerüstet und alle noch nicht fernablesbaren Zähler müssen ausgetauscht sein.